Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.01.2012)
1. Bestellung / Vertragsabschluss:
Jede Bestellung bedarf der Schriftform. Sie wird in der Regel durch uns schriftlich bestätigt. Erhalten wir eine
Kostenübernahmeerklärung, gilt die Rechnung als
Auftragsbestätigung, ebenso bei Eilaufträgen. Der Vertrag kommt zustande,
wenn er beiderseits unterschrieben wird oder eine verbindliche
Bestellung des Käufers vorliegt, oder der Verkäufer
Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt bzw. der Kaufpreis vorab entrichtet
wurde. Alle Änderungen und Nebenabsprachen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.1 Bindefrist
an ein abgegebenes Angebot halten wir uns 4 Wochen ab Abgabedatum gebunden. Erfolgt während dieser
Frist kein Auftrag über die angebotene Ware, erlischt das Angebot
ohne weitere Ankündigung.
2. Lieferung / Gefahrenübergang:
Liefertermine und Lieferfristen sind uns schriftlich
mitzuteilen. Sie gelten als annähernd vereinbart. Bei
Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, welche
uns durch schriftliche Mahnung angezeigt werden muss. Wenn wir
bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse gehindert sind, die wir Trotz den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden
konnten, insbesondere durch Verzögerungen bei der
Anlieferung, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und ähnlichem verlängert
sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Umstände werden von uns
unverzüglich mitgeteilt.
2.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen
Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Sie darf weder
veräußert, beliehen oder verpfändet werden. Die Gefahr,
trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen,
geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer
über.
3. Preisstellung:
Unsere Preise gelten grundsätzlich inkl. Lieferung frei Haus, es sei denn im Angebot ist etwas anderes vereinbart. Unsere
Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils
gültigen Satz.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen über gelieferte Ware oder Reparaturrechnungen sind grundsätzlich nach
Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Änderungen des Zahlungsziels
oder Gewährung von Skonti bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware,
die aufgrund von Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben
extra für den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist der Kaufpreis
bei Bestellung der Ware vorab zu entrichten (Vorkasse).
5. Mängel:
Treten Mängel auf, so ist der Verkäufer unbeschadet der
Rechte des Käufers zu einer Nachbesserung des Mangels
berechtigt. Eine Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn auch der
dritte Nachbesserungsversuch fehlschlägt.
6. Gewährleistung:
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei Reparaturen während des
Gewährleistungszeitraumes verlängert sich dieser nicht, wenn von uns ein Ersatzgerät
bzw. Ersatzware für den Reparaturzeitraum zur Verfügung gestellt
wird. Wird kein Ersatzgerät bzw. Ersatzware zur Verfügung
gestellt, so verlängert sich die G.-Frist um die Dauer der Reparatur.
Bei Reparaturen außerhalb des Gewährleistungszeitraumes
erstreckt sich eine erneute Gewährleistung nur auf die bei der
Reparatur ausgetauschten Teile, sowie die dafür aufgebrachte Arbeitszeit
und ggf. Anfahrtskosten.
Die erneute Gewährleistung wird auf 6
Monate begrenzt. Reparaturen sind nur durch uns oder durch uns autorisierte Fachkräfte durchzuführen, anderenfalls erlischt
der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesonders dann, wenn
wir feststellen, dass angebrachte Siegel verletzt sind und
somit ein unautorisierter Eingriff in das Gerät erfolgte. Für durch uns
gelieferte Software übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die Bestimmungen des Softwareherstellers. Durch das Aufspielen
von uns gelieferter Software verursachte Fehler oder Defekte an
der Hardware oder anderer Software übernehmen wir ebenfalls
keine Gewähr. Keine Garantie oder Gewährleistung bei Batterien
und Beleuchtungsmitteln.
Die Gewährleistung auf Akkus ist auf 6
Monate begrenzt. Nach 6 Monaten erfolgt eine Aufrechnung des
Anspruches nach Restlaufzeit. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei
einer Reklamation eines Akkus nach 6 Monaten 50% und nach 13
Monaten 80% des Kaufpreises vom Kunden zu tragen sind. Dies liegt
bei Akkus daran, dass die Lebensdauer sehr stark vom
Lade-bzw. Entladeverhalten abhängig ist. Darauf hat der Verkäufer
keinen Einfluss. Das Wechseln defekter Akkus wird entsprechend vorher beschriebenem Muster berechnet. Hierzu zählen neben
den Lohnkosten auch evtl. anfallende Fahrt-bzw.
Transportkosten.
7. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller
dienProduktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach
Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht
zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um
Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten
Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen
und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen
unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des
Verkäufers begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt,
wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine
Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren
beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. 8.
8. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren
hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware, die aufgrund
von Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben extra für den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist eine
Rücknahme des Kaufgegenstandes ausgeschlossen.
9. Reparatur-Kostenvoranschläge und Verbleib
(Entsorgung)
defekter Geräte:
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig, da dadurch –anders als z.B. im Radio-Fernsehfachhandel-
erhebliche Anfahrtskosten und ein hoher Zeitaufwand verbunden sind.
Sie werden nach Fahrtkosten und Zeitaufwand berechnet. Werden Geräte, für die von uns ein Kostenvoranschlag
erstellt wurde, nicht längstens 3 Monate nach Erstellung des
Kostenvoranschlages zurück gefordert, so ist es uns freigestellt diese Geräte
zu verschrotten. Es wird von uns zusätzlich zu den Kosten für
den Kostenvoranschlag eine Entsorgungspauschale berechnet. Bei einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in unser
Eigentum über.
10. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten,
aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung auch für grob fahrlässige Vertragsverletzungen wird auf den Ersatz des zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
11. Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des BDSG
verarbeitet. Mitteilungen für natürliche Personen aufgrund § 26 Abs. 1
des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei der Auftragsbearbeitung
werden personenbezogene Daten gespeichert, übermittelt und
verarbeitet.
12. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist
Tönisvorst.
13. Schlussbestimmungen:
Soweit einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen
rechtsunwirksam sind oder werden sollten, wird die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine rechtlich unwirksame Bestimmung wird durch die jeweils rechtlich gültige
Bestimmung ersetzt.
14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Kempen/Niederrhein, bzw. das fachliche, sachliche oder ein besonders zuständiges Gericht
auf deutschem Boden. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.